Letztes Jahr hat mir jemand Bücher im guten Zustand angeboten. Es kamen jedoch Bücher bei mir an, welche fehlende Seiten hatten und bei welchen die Außenseiten bemalt waren. Alles andere als guter Zustand. Ich wollte das Geschäft rückabwickeln weil was soll ich mit defekten Büchern? Ich stell mir bestimmt nicht so defekte Bücher in mein Bücherregal. Dieser Rückabwicklung stimmte die Anbieterin nicht zu, löschte einfach ihre E-Mailadresse.

Ich stellte Anzeige wegen Betruges, diese wurde natürlich niedergeschlagen jedoch wurde so die richtige Adresse der Dame bekannt, denn sie hatte als Absender eine falsche Anschrift genommen.

So wurde mein Anwalt aktiv und hat der Dame eine Rechnung geschickt. Und siehe da, sie hat bezahlt. Das Recht war eh auf meiner Seite aber ich freue mich dass die Dame das wohl eingesehen hat.  Ich hoffe, dass die Dame in Zukunft die Wahrheit beim Verkauf von Dingen sagt. Wobei es auch möglich wäre, dass sie einfach nur daheim sitzt und sich ärgert, dass sie jemandem etwas Gutes tun wollte und dafür nun noch drauf zahlen musste. Das wäre schade, denn dann hat sie ihren Fehler nicht eingesehen.