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Wusstet Ihr, dass die Deutsche Bahn eine Webseite nur für Kinder zwischen 7 und 10 Jahren hat? Die Seite nennt sich Olis-Bahnwelt und zeigt den Kids ein wenig aus der Welt der Eisenbahn und bietet die Möglichkeit die Deutsche Bahn zu entdecken. Die Kunstfigur Oli erlebt in einigen Filmen Abenteuer mit der Bahn und rund um sie herum. Ein echter DB-Kindereporter bietet einen exklusiven Blick hinter die Kulissen des DB-Konzerns. Auch vorhanden sind Spiele und Neuigkeiten, die auch mal etwas weiter in den Möbilitätsbereich hineingehen, wie beispielsweise Umweltschutz. Natürlich kindgerecht.

Die Plattform ist ansonsten werbefrei und bietet Kindern spielerisch einige Möglichkeiten, sowohl online als auch offline in Form von Mal- und Bastelbögen zum Ausdrucken. Bereits seit 2001 existiert Oli und ist mittlerweile auch die Hauptfigur in 6 Pixibüchern. Diese Pixibücher werden auf der Webseite immer wieder in Gewinnspielen verlost. Wer die Seite verfolgt, wird bestimmt mal Glück dann haben und sie ergattern können.

Umso mehr freue ich mich, dass ich heute gleich 4 vollständige Sätze mit allen 6 Pixibüchlein unter Euch verlosen kann. 🙂

  • Oli und Max
  • Oli fährt Bahn
  • Oli hilft Prima und Klima
  • Oli am Bahnhof
  • Oli auf Reisen
  • Oli an Board

Alle Pixibücher sind sehr schön gezeichnet und aufbereitet. Ideal zum Vorlesen und selbst erkunden. Mir gefallen sie richtig gut.

Wie könnt Ihr teilnehmen

Die Teilnahme ist denkbar einfach. Ihr müsst mir nur ein paar Fragen in den Kommentaren beantworten:

Eigentlich ist schon jeder den ich kenne irgendwann mit der Bahn gefahren. Ich zumindest fuhr schon häufig und erlebte dabei einige lustige und spannende Begebenheiten. Mich interessieren nun Eure Bahn-Erlebnisse.

Was habt Ihr schon so alles Lustiges, Trauriges, Einprägsames, Verrücktest, Besonderes bei einer Bahnfahrt erlebt?

Das Gewinnspiel geht bis zum 01.03.2015, Es wird insgesamt 4 Gewinner geben. Teilnehmen kann jeder mit einer Versandadresse in Deutschland. Ich verschicke den Gewinn nur innerhalb Deutschlands. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, der Gewinn kann nicht eingeklagt werden und es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.

Ich freu mich schon auf Eure Geschichten und bin ganz gespannt, was Ihr so zu berichten habt. Viel Glück an alle. 🙂