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Ich bin in Facebook in sehr vielen Mamagruppen und ich glaube ich lese dort keine Frage häufiger als “Wie ist das denn nun mit dem Elterngeld?”. Gerade für uns Zwillingsmamas war das Elterngeld seit 2013 ein sehr heißes Thema. Kamen wir noch in den Genuss des “doppelten” Elterngeldes, ergeht es den Mehrlingsmamas heute nicht mehr so. Mit der Änderung entfiel die Doppelung und stattdessen verblieb es beim Geschwisterbonus. Doch auch für Einlingsmamas ist es immer wieder ein Thema, denn man hat die Qual der Wahl, wie es so schön heißt.

Das Elterngeld ist seit 2015 nämlich so flexibel wie nie zuvor. Elterngeld und ElterngeldPlus ermöglichen ganz individuell  zu entscheiden, wie man für sein Kind da sein möchte und wie man beruflich weitermachen will.

Doch welches ist für wen das Richtige und worin unterscheiden sich diese? 

baby-20674_1920Grundsätzliches

Beide Elternteile können bis zu 36 Monate unbezahlt eine Auszeit vom Job nehmen. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz. Frühestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Anmeldefrist der Elternzeit beginnt dieser. Beim Arbeitgeber muss die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben Wochen vor dem Antritt angemeldet werden. Danach beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. Für drei Elternzeitabschnitte werden vom Arbeitgeber keine Zustimmung benötigt, jedoch kann er den dritten Elternzeitabschnitt aus betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Für das Arbeiten in Teilzeit während der Elternzeit, bedarf es der Zustimmung des Arbeitsgebers. Dieser kann das innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung als gegeben.

Das Elterngeld

In den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes kann man Elterngeld beziehen. Eltern erhalten zwischen 65 und 100% ihres Gehaltes vor der Geburt. Dabei stehen mindestens 300 und maximal 1800 Euro monatlich zur Verfügung. Für das Elternpaar gilt, dass sie 12 Monatsbeiträge zur Verfügung haben, die sie unter sich aufteilen können. Sollten beide Elternteile das Elterngeld nutzen und ihnen fällt dabei dann das Erwerbseinkommen zeitgleich weg, werden zwei zusätzliche Monate, die Partnermonate, gewährt. So kommt man auf die insgesamt 14 Monate. Nimmt allerdings nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch, dann kann dieser maximal 12 Monate Elterngeld erhalten. Eine Teilzeittätigkeit ist während des Bezuges mit bis zu 30 Wochenstunden möglich.

Das ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wird genauso wie das Elterngeld berechnet, jedoch beträgt es maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Damit ist es geringer als der Elterngeldbetrag, allerdings wird er für den doppelten Zeitraum gezahlt. Somit ergibt sich, dass ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate ist.

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Für wen bietet sich welches Modell an?

Wer frühzeitig nach der Geburt in Teilzeit zurück in seinen Beruf möchte, für den ist das ElterngeldPlus die richtige Wahl. Hier kommt man auch nach dem 14. Lebensmonat in den Genuss der Zahlungen und kann sich länger auf sein Kind und zeitgleich den Job konzentrieren. Kundenbindungen werden dadurch aufrechterhalten und die Haushaltskasse wird es einem am Ende sicherlich ebenfalls danken.

Wer hingegen keine Ambitionen hat, in den ersten 14 Monaten zurück in den Beruf zu gehen, der ist beim reinen Elterngeld auch gut aufgehoben. Dies kann beispielsweise auch für Alleinerziehende eine vorteilhafte Lösung sein.

Hier ein paar Beispiele.

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Natürlich ist es auch möglich ohne Teilzeittätigkeit das ElterngeldPlus zu nehmen. Dann ist es wie das frühere Splitting zu sehen, bei dem man die Hälfte des Elterngeldes für den doppelten Zeitraum bekommen hat. Dies wäre dann auch hier der Fall.

Anschaulich erklärt

Im Video wird das neue ElterngeldPlus nochmal sehr gut erläutert und ein Beispiel gezeigt, wie sich die Partner Beruf und Kinderbetreuung teilen können. Hier erkennt man, wie flexibel das ElterngeldPlus wirklich ist, denn wenn beide arbeiten und ihre Arbeitszeit reduzieren, ist eine abwechselnde Betreuung der Kinder so gut einzurichten, dass man nur 3 Tage Fremdbetreuung braucht.

Was ich heute wählen würde

Wäre ich heute erneut mit Zwillingen schwanger, ich würde mich für das Elterngeld entscheiden, weil ich weiß, welche Arbeit darin steckt und welche Erstanschaffungskosten auf einen zukommen. Andererseits, da ich auch durchweg immer gearbeitet habe, wäre das ElterngeldPlus eine interessante Variante, um auf längere Zeit zu planen. Und wenn mein Mann dann mitreduzieren würde, wäre es wohl die eleganteste Mischung für uns. Doch erstmal habe ich noch genug mit meinen jetzigen Zwillingen zu tun. 🙂

Mit freundlicher Unterstützung von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
© Fotos PublicDomainPictures / pixabay