HandyZitat:

Private Mobilfunknutzer die eine unverlangte Werbe-SMS erhalten haben, haben das Recht Namen und Anschrift des Absenders von dessen Mobilfunkanbieter zu verlangen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (I ZR 191/04, vom 19. Juli 2007).
Quelle: Golem

Wieder ein Schritt in die richtige Richtung. So kann man auch Handyspammer an den Kragen. :o)