Und auf der Recherche woher die Adresse von René verkauft wurde, kam heute das nächste Puzzlestück. Palette Adressen teilte uns mit, dass sie die Adresse von 2 unterschiedlichen Stellen erhalten hat. Interessanter Weise ist sowohl der Inhaber der ersten Firma verstorben als auch der Inhaber der zweiten Firma….. Zufall? Wurde da mit Absicht 2 Firmen genannt, wo jemand tot ist?
Zitat aus dem Brief:
Ihre alte Adresse haben wir sowohl von Herrn Wessel (inzwischen verstorben), Inhaber der Lotterie-Einnahme Wessel in Herford, in Form einer Werbekartei (Abo/Interessenten/Zeitschriften) als auch von der Firma DBS – Direct Business Solutions GmbH, Gf. Harald Otto, … ; Stuttgart gekauft, Herr Otto ist inzwischen verstorben und die Firma wurde aufgelöst. Ihre Adresse ist somit auch dort nicht mehr gespeichert.
Na das kann ja noch heiter werden. Wir haben jedenfalls Mails an beide Firmen gesendet, auch wenn die eine angeblich nicht mehr existiert, ist dennoch eine Mailadresse im Netz noch angegeben. Ob da noch was kommt? Mal sehen ob der Rattenschwanz noch länger wird. Ich bin jedenfalls gespannt.
Sascha
Hi,
ich habe genau die selbe Erfahrung mit der Firma Palette Adressen gemacht. bei mir ist es zwar nur der Herr Wessel aus Herford aber ansonsten genau der selbe Text.
Kann dazu aber keine Adresse finden. Könntest Du mir die Adresse evtl. mitteilen?
Gruß Sascha
Conny
:zusng: Ich würd sagen, die neue Adresse von Herrn Wessel lautet Friedhof….. :hilolhi
Ne Spaß beiseite, kann Dir nicht helfen. Sorry.
Daniel
Ist zwar schon ein Weilchen her bei euch, aber ist da mittlerweile was rausgekommen? Ich bin an genau dem selben Punkt angekommen mit Palette und Wessel.Die Firma Werner Wessel Lotterieeinnahmen in Herford scheint es tatsächlich zu geben, bekomme aber keine Mailadresse heraus. An welche Adresse hast du denn geschrieben?
Conny
Puh das weiß ich nimmer. Es hat sich dann im Sande verlaufen. Ist ja schon fast 3 Jahre her. Antworten gabs damals nimmer, sonst hätte ich es gebloggt.
neighbour667
Ich befinde mich momentan am selben Punkt. Wie es aussieht bist du auch nicht weitergekommen.
Eines steht jedoch fest:
Auch im Todesfall eines Unternehmers, muss ein Unternehmen gesetzliche Grundlagen für die Aufbewahrungspflicht von Dokumenten erfüllen.
Was denkt ihr wieviele Manager sonst an plötzlichem „selbstmord“ sterben würden ;o)
Conny
Interessant wäre ob Du weiterkommst 🙂 Ich bin stecken geblieben.