Heute wurde ich in einem Artikel erwähnt in welchem es darum geht, dass Blogger ihre Urlaube ankündigen und sie sich damit den Einbrechern sozusagen selbst ausliefern. Ich bin sozusagen als schlechtes Beispiel voran gegangen. 🙂

An sich hat Marcus vollkommen recht mit seinem Artikel. Jedoch ausgerechnet mich da als Beispiel anzuführen das war etwas schlecht gewählt oder einfach schlecht recherchiert. Wieso werde ich nun einmal erläutern. 🙂

Wenn ich meinen Urlaub ankündige, dann ist das bei mir keine Einladung zum Einbruch. Da ich mit meiner Familie zusammen in einem Haus wohne ist meine Wohnung nämlich gar nicht leer stehend. Einbrecher finden somit keine leere Wohnung vor sondern ein weiterhin aktiv belebtes Haus in welchem übrigens auch Ladengeschäfte unten drin sind die die Mieter kennen. Auch während meines Urlaubs geht meine Ma in meiner Wohnung ein und aus. Schließlich lagert hier ein Teil des Hundefutters und meine Pflanzen brauchen ja auch mal Wasser. Ob ich daheim bin oder weg ist somit egal. Es trifft somit also nicht zu dass ich Einbrechern automatisch mit meiner Urlaubsankündigung eine leere Wohnung präsentiere. 🙂

Auch bin ich bezüglich des Street View Auskundschaftens ein denkbar schlecht gewähltes Beispiel. Mein Haus gibt es in Street View nämlich nicht. Das liegt aber nicht daran dass einer der Mieter widersprochen hätte. Es liegt daran, dass Street View Fußgängerzonen nicht erfasst. Fast meine gesamte Straße ist nicht in Street View zu sehen. und somit kann man zumindest mein Haus nicht per Street View auskundschaften.

Der Punkt dessen dass wenn man seine Urlaubsankündigung online veröffentlicht und es somit Vorsatz sei finde ich etwas überzogen. Vorsatz bedingt im versicherungstechnischen Sinne eine ganz andere Voraussetzung. Wenn man mehr als spitzfindig ist könnte man es maximal als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen wobei selbst das eher unwahrscheinlich ist, denn hier müsste bekannt sein dass Einbrecher mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Veröffentlichung einbrechen. Die Praxis wird auf Dauer wohl auf leichte Fahrlässigkeit gelten wodurch die Hausratversicherung es dann doch bezahlen muss.

Und an alle Einbrecher, die dies nun lesen: Bei mir gibt es eh nix zu holen was sich lohnt. Ich bin mit 28 Jahren erwerbsunfähig geworden und lebe von Rente – was meint ihr wie groß da das Budge für wertvolles ist wenn man eh meist alles nur in Kosmetik umsetzt?