Mein Vater hat meiner Mutter 2 Tonbandmaschinen hinterlassen und da meine Mutter diese nicht benutzt wollen wir sie verkaufen. Es handelt sich dabei um 2 RS-1506US Tonbandmaschinen. Sie wurden kaum benutzt und stehen nur im Wohnzimmer rum. So beschlossen wir erstmal eine bei Ebay Kleinanzeigen einzustellen und harrten der Angebote. Wir hatten immer mal andere Preise drin und immer auf VB (Verhandlungsbasis).
Es meldete sich jemand als der Preis bei 800 (oder 750 Euro – ich weiß es nicht mehr) lag, der mit seinen Fragen zu der Maschine sehr genau war. Ich bekam aufgrund des Schreibstils ein ungutes Gefühl, beantwortete die Fragen und blieb unverbindlich. Er forderte immer wieder meine Kontodaten und setzte mir eine Lieferfrist im April und fragte weiter und beantwortete auch meine Nachfragen zu seinen Fragen.
Ich blieb wie gesagt eindeutig unverbindlich und war nicht auf sein Angebot eingegangen. Er hatte auch keine Kontodaten von mir erhalten. Ich schrieb unter anderem solche Dinge:
Hallo,
bevor ich über das Angebot nachdenke, möchte ich noch auf etwas hinweisen. [..]
[..]Wenn ich das alles lese, bekomme ich echt Angst was alles mit der Maschine sein kann ohne dass ich es weiß.
Was wenn ich nun auf Ihr Angebot eingehe und dann stellt sich heraus dass die Maschine hier und da Macken hat oder gar alles mögliche ohne dass ich es wusste?
Das macht mir jetzt echt Kopfzerbrechen, da ich das alles unmöglich vorab prüfen kann und somit auch keinen einwandfreien Zustand zusichern will.[..]
[..]ich werde mich nochmal mit meiner Mutter besprechen[..]
[..]Wenn Ihnen das alles bewusst ist, dass wir die Maschine ohne Garantie für irgendwas verkaufen und sie Fehler haben kann, dann ist es für meine Ma bestimmt ok. Wundern Sie sich bitte nicht dass ich erst nochmal mit meiner Mutter sprechen muss [..]
Meines Erachtens sind das deutliche Aussagen dazu dass ich sein Angebot bisher nicht angenommen hatte. Plötzlich erhielt ich dann eine E-Mail dass ich von seinen Anwälten hören würde.
Da Sie auf mein letzte Anschreiben nicht geantwortet haben und die Frist 2012.03.26 verstreichen Liesen, habe ich meine Rechtsanwälte beauftragt sich dieses Rechtsgeschäftes anzunehmen und eine auch für mich Akzeptable Lösung herbeizuführen.
Ich bin alle E-Mail durchgegangen und habe keinerlei Frist über den 26. März gefunden. Mal abgesehen davon finde ich es seltsam dass man als Interessent einem Verkäufer eine Frist setzt. In der weiteren E-Mail hieß es dass ich seinen Selbstbehalt von 385 Euro für seine Rechtschutzversicherung zu tragen hätte und das vom Kaufpreis in Abzug gebracht würde. Auch solle ich dann – falls er sich eine andere Maschine nun deswegen kaufen müsse – eine Ersatzleistung von 1500 Euro leisten, denn dafür habe ich die Maschine nun bei Ebay Kleinanzeigen eingestellt. Dass meine Ma 2 Maschinen besitzt und es doch mein gutes Recht ist die zweite Maschine für einen anderen Preis einzustellen oder aber allgemein den Markt zu prüfen, wurde vollkommen außer acht gelassen. Der Interessent wusste dass wir 2 Maschinen besitzen. Das nur mal nebenbei.
Ich schrieb ihm dass ich mich frage auf welcher Rechtsgrundlage er das bitte machen wolle und dass ich überhaupt nicht auf sein Angebot eingegangen war und nun erstrecht auch nicht werde.
Gestern dann ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei in Wien.
In diesem Schreiben wird davon ausgegangen dass meine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen ein bindendes Angebot gewesen wäre, welches der Herr XY mit seiner Email vom 19. März angenommen habe.
Hier widerspricht sich Realität und Wunschdenken. In der besagten E-Mail vom 19. März des Herrn XY heißt es:
Ich ersuche bei Annahme des Angebotes um Bekanntgabe der Telefonnummer, eMail-Adresse Bankleitzahl und Kontonummer samt IBAN. [..]
Bei Lieferumfang und Verpackung wie Beschrieben (Bitte alles Lagesicher und Stoßfest verpacken) bleibt es bei meinem Angebot:
Ich Überweiße für das Technics RS-1706US samt beschriebener Teile € 750,– auf Ihr Konto und €50,– für die Verpackung und Zustellung.
Zusendung in Deutschland an[..]
Also ich bin ja nicht doof aber was ist daran eine verbindliche Annahme seinerseits? Er ersucht um Annahme des Angebotes – ergo er wusste genau dass meine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen kein verbindliches Angebot sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots war. invitatio ad offerendum nennt man dieses.
Sein Anwalt schreibt jedoch dass meine Kleinanzeige bereits eine verbindliche Willenserklärung gewesen sein. Mein Anwalt sagt hingegen, dass dem nicht so sei.
Das nächste Problem ist die Bezeichnung. Ich bot eine Technics RS-1506US an und wie Ihr oben seht, bot er für eine RS-1706US das Geld an. Die existiert jedoch gar nicht.
Auch hieß es in besagter E-Mail weiter “wenn – dann”, wie hier:
[..]Bei Lieferumfang wie Beschrieben mit 2 original Technics Spulen ALU, 2 original „NAB-Adapter“ (Sind zum Befestigen der Spulen im Bild ersichtlich) und die 2 original „Reel Spacer“ (im Bild nicht ersichtlich,[..]
Wenn es so ist, dann gilt sein Angebot. Darüber hatten wir uns überhaupt nicht geeinigt.
Mehrere Dinge passen hier also sowieso schon nicht zusammen.
Im Anwaltsschreiben werde ich letztmalig aufgefordert das Geschäft mit dem Mandanten abzuwickeln. Die Frist dafür wurde auf den 6. April festgesetzt. Damit würde der Mandant auf die ihm entstandenen Kosten, insbesondere die des Einschreibens, zu verzichten.
Wenn ich diesem nicht nachkomme und weiterhin ohne nachvollziehbare Begründung die Übergabe verweigere, würde gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Der Mandant würde sich eine Ersatzmaschine besorgen und die Mehrkosten sowie die Einschreibekosten gerichtlich geltend machen. Es wären dann hohe Kosten – auch für mich – damit verbunden und der Ordnung halber weise man darauf hin dass der Mandant eine aufrechte Rechtschutzversicherung habe, welche seine zu erwartenden Prozesskosten weitestgehend abdecken würde. Auch würde der Mandant es sich vorbehalten Ebay eine Meldung zu machen dass ich gegen die Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hätte. Ebenso würde eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Prüfung des Sachverhaltes übermittelt werden.
Soll mir damit Angst gemacht werden?
Ich habe weder gegen die Nutzungsbedingungen noch die Geschäftsbedingungen von Ebay Kleinanzeigen verstoßen. Womit auch? Eine Meldung an die Staatsanwaltschaft? Weswegen? Weil ich eine Kleinanzeige geschaltet habe um eventuell was zu verkaufen wenn die Angebote mir zusagen? Und schön dass der Mandant eine Rechtschutzversicherung hat, als Versicherungskauffrau begrüße ich das. Jedoch habe ich in meiner Rechtschutzversicherung keinen Selbstbehalt von 384 Euro. Ich hatte mich damals dafür entschieden eine OHNE Selbstbeteiligung zu wählen….
Ich rief den Anwalt an, der dies Schreiben aufgesetzt hat. Ich legte ihm meine Auffassung dar. Ich empfahl ihm sich alle E-Mails von mir zeigen zu lassen und nochmal zu prüfen ob er wirklich der Meinung sei dass ich das Angebot angenommen hätte. Sollte sein Mandant weiterhin daran festhalten gegen mich gerichtlich vorzugehen, dann muss er das tun. Und gern dürfe er seinen Mandanten informieren, dass auch ich eine aufrechte Rechtschutzversicherung besäße.
Was mich allgemein auch noch interessiert: Kann überhaupt von mir die Herausgabe verlangt werden? Ich bin – wie ich dem Herrn auch in E-Mails schon mitteilte – nicht die Eigentümerin der Tonbandmaschine sondern meine Mutter.
Nun denn ich bin gespannt wie es weitergeht.
Was sagt Ihr dazu? Habt Ihr sowas schon erlebt?
Ines
Ich kann deine Fragen nicht beantworten, nur soviel: wenn du nicht die Besitzerin (nein, viel mehr, Eigentümerin) der Maschinen bist, hättest du sie garnicht erst bei Ebay einstellen dürfen… Ja, man kann sich rausreden, mit Einverständnis der Mutter usw. Aber darum würde ich mir mehr Gedanken machen, als ob jetzt jemand die Herausgabe von dir (wo du weder B. noch E. bist) fordern kann…
chenlo
ich denke du hast alles richtig gemacht.
der hauptfehler den er beging war, erstens sofort seinen anwalt einzuschalten ohne sich zunächst das angebot näher durchzulesen und daher das falsche gerät in seine mail eintrug.
im falle des falles gibst du dem das gerät (wenn er dich mürbe gemacht hat) und stellt dann fest das es das falsche ist und fordert ersatz da er ein anderes in seiner korrespondenz angab.
summasumarum denke ich, das du alles richtig gemacht hast.
ich weiß nicht mal ob ich auch so eine gedult gehabt hätte. :confused:
Conny
War ich sogesehen nicht Erfüllungsgehilfe meiner Ma? Wie man das rechtlich ausdrückt, keine Ahnung. Ich glaube um die Frage müsste ich mir nur Gedanken machen wenn ich die Rechte meiner Ma verletzt hätte.
Laut Ebay Kleinanzeigen Nutzungsbedingungen muss man nicht Besitzer der Sache sein um eine Kleinanzeige aufzugeben auf der Plattform. Das steht da nirgends drin.
Conny
@cehnlo
Ich gebe das Gerät bestimmt nicht raus. Mürbe macht der mich nicht. Das Gesetz ist laut meinem Anwalt ja auf meiner Seite. 🙂
Geduld muss ich jetzt erst haben. Wenn er wirklich ein Gericht bemüht, dann wirds langatmig.
Jessica
Huuh,das is ja wie aus dem Lehrbuch der Sachverhalt,hehe (hab letzten Dezember mein 1. Staatsexamen bestanden).Jaja,invitatio ad offerendum, Erfüllungsgehilfe, EBV….was bin ich froh dass ich das alles hinter mir hab.Meines Wissens nach sind Anzeigen in Prospekten,Zeitungen und dann eben auch bei ebay Kleinanzeigen stets unter die Rechtsfigur der invitatio a.o. zu subsumieren. Sprich,kein verbindliches Angebot auf das man dich festnageln kann. Und soweit ich mich ebenfalls dunkel erinnern kann, sind Herausgabeansprüche sehr wohl nicht nur gegen den Eigentümer geltend zu machen. Aber wie gesagt,dafür bräuchte man ja erst mal nen Herausgabeanspruch.
Wie dem auch sei,lass dich von so seltsamen Leute nicht ärgern.Am besten wir behalten alle unsren alten Krempel,dann muss man sich auch nich über so jemanden aufregen…Leute gibt’s,unglaublich.
Familie Bodehase
Bisher gab es ja allem Anschein nach „nur“ verwirrte Emails und ein Schreiben eines Anwaltes aus Wien. Sonst ist nix passiert.
Ich vermute und hoffe mal, daß auch nichts weiter passieren wird, denn so dumm und/oder unverfroren kann ein normal denkender Mensch ja nicht sein (Aussicht auf Erfolg ist IMHO auf Seiten des Wannabe-Käufers so gering, daß eine normale Rechtsschutzversicherung die Kosten sicher nicht übernehmen würde). Auch kein Interessent aus Österreich. :hihihi:
Aber ich gebe zu, solche Vorfälle sorgen dafür, daß ebay für uns absolut nicht mehr nutzbar ist. Soll es wohl auch nicht, denn ebay legt anscheinend mehr Wert auf gewerbliche Kundschaft… wenn sich das mal nicht rächen wird?!?
Von uns jedenfalls viel Erfolg beim Durchstehen dieses Quatsches. Wir helfen auch gerne beim Veröffentlichen! 🙂
Conny
@Jessica
Glückwunsch zum bestandenen 1. Staatsexamen 🙂
Ich sehs bisher gelassen. Wäre er im Recht, dann wären so Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen absolut leer und ohne Anzeigen.
@Papa Bodenhase
Richtig. Bisher ist weiter noch nichts passiert.
Man muss aber auch klar die Trennung sehen dass es Ebay Kleinanzeigen war und nicht die große Ebay Auktions Plattform 🙂
Danke für das Angebot. Ich hoffe nicht dass es erforderlich sein wird 🙂
Alexander Schmidt
Lass dir da mal keine Angst machen.
Du bietest etwas an und das ist dein gutes Recht. Bevor das Internet zu einem Massenmedium wurde, war die Welt eine bessere.
5 Millionen Deutsche sind schon auf eine Abofalle im Internet reingefallen. Ähm mal sorry, wenn da steht „Ich habe die AGB gelesen“ und ich klicke „JA“ und da steht drinnen das ich was bezahlen muß, dann muß ich was bezahlen. Die Welt wird immer dümmer.
Oder in deinem Fall immer bösartiger. Es gibt einfach zu viele Rechtsanwälte. Und da ist das Internet ein beliebter Tummelplatz für solche Anwälte, die halt sonst keine Aufträge bekommen.
Ich weiß, das war Themaverfehlung, aber ich habe meine gesammelten Gedanken zum Thema Anwalt und Internet hier losgelassen 🙂
ulf_der_freak
Ich merke schon, nicht nur ich stelle fest, daß auf Ebay seltsame Leute mit noch seltsameren Vorstellungen unbterwegs sind….
Annika
Dieses Angebot ist unverbindlich und somit keine Willenserklärung, denn für Ei ein Kaufvertrag braucht man 2. Willenserklärungen. Des Weiteren darf der Interessent keine Fristen setzen.
Sebastian
Ein Anwalt der Emails schreibt ist mir immer suspekt. Das ganze riecht ganz stark nach Abzocke, entweder würde er nach dem Kauf anfangen, Wertminderungen aufzurechnen oder das Gerät ist ein Vielfaches der 800 Euro wert.
Eine unverbindliche Information an die zuständige Anwaltskammer würde bestimmt nicht schaden.
Conny
@Ulf
Hab das bei Dir mitbekommen, auch heftig was Du da mitmachst aktuell.
@Sebastian
Das war eine „Vorab“ Email, das Einschreiben kommt noch….
A.S.
Hey
naaaa? Magst nicht auflösen, wie es ausgegangen ist? 🙂
Conny
Es kam natürlich nix mehr 😉