Zitat:
Private Mobilfunknutzer die eine unverlangte Werbe-SMS erhalten haben, haben das Recht Namen und Anschrift des Absenders von dessen Mobilfunkanbieter zu verlangen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (I ZR 191/04, vom 19. Juli 2007).
Quelle: Golem
Wieder ein Schritt in die richtige Richtung. So kann man auch Handyspammer an den Kragen. :o)
Conny
Dann hast Du Glck gehabt. Ich krieg fters mal eine SMS wo mir eine rassige Schnheit verspricht, dass sie mit mir spricht, wenn ich die 0900 Nummer anrufe………*grrrr*
Crunchi
also ich habe schon einige Male sone komischen sms bekommen, finde ich gut, dass das nun beschlossen wurde.
Ines
Und was is mit den Anrufern, die nur kurz anklingeln und auf Rckruf warten? Und was ist mit den Werbe-SMS des eigenen Mobilfunkanbieters? Da ist noch viiiiel zu machen, in Sachen Telefonrecht.
Conny
Da stimme ich Dir zu Ines. Es muss noch mehr passieren. Aber einen Schritt nach dem nchsten. :o)
SaschDaily
Handyspam? Hab ich ja noch nie bekommen… Ehrlich!
Antje
SPAM bekomm ich nur von T-Mobile *grmpf* und das zu den unmglichsten Zeiten 🙁
Conny
Kann man denen das net verbieten durch ein Schreiben?
Crunchi
das mit dem kurz anklingeln hatte ich auch letzte mal, ich rufe aber nur zurck, wenn es eine normale Handynummer ist weil ich so neugierig bin^^