69437_web_R_K_B_by_Harry Hautumm_pixelio.de Ende 2008 begab ich mich nach vielen nicht fruchtbaren Versuchen einer örtlichen Betäubung ins Krankenhaus um unter Vollnarkose einen entzündeten Zahn gezogen zu bekommen. Ich musste die Narkose erstmal selbst bezahlen und sollte dann mir das Geld von meiner Krankenkasse wieder holen. Nur die Krankenkasse sagte dass es keine Kassenleistung sei. Aber keine örtliche Betäubung hatte angeschlagen und daher war es sehr wohl eine Kassenleistung. Das Krankenhaus hätte mir wohl gar keine Privatrechnung stellen dürfen. Nun denn, das könnt Ihr alles unter den Links oben im Text nachlesen. Im Novemver 2009 begab ich mich zu einem Anwalt und gestern war es dann soweit dass der Fall vor dem Sozialgericht verhandelt wurde. Ja sowas kann sich lange hinziehen bis es zu einer Verhandlung kommt.

Mein Mann und ich fuhren zum Sozialgericht, wo bereits mein Anwalt vor Ort war. Es wurde der Fall von der Richterin vorgetragen und dann bezogen die Anwälte Stellung. Es lagen 2 Schreiben vor dass es medizinisch notwendig war eine Vollnarkose zu machen, es wurde mehrfach bescheinigt dass keine örtliche Betäubung anschlug, es lag meine Einweisung ins Krankenhaus vor welche abgelehnt worden war seitens des Krankenhauses weil sie mir sonst ein Zimmer hätten geben müssen. Alles lag vor. Normalerweise – aus menschlicher Sicht – ist es ein absolut eindeutiger Fall. Man erkannte eindeutig dass ich über Wochen alles tat was die Ärzte mir sagten und mich exakt an alle Vorgehensweisen hielt.

Doch wieso wurde dann wegen 105 Euro Kosten für eine Vollnarkose so ein Aufwand seitens meiner Krankenkasse betrieben so dass es bis zum Sozialgericht gehen musste?

Die Antwort erhielt ich gestern. Es gab vom Narkosearzt ein Schreiben in welchem es hieß, dass ich ausdrücklich die Vollnarkose gewünscht habe und es eine reine Wunschleistung meinerseits gewesen wäre. Somit wollte mir die Krankenkasse anscheinend unterstellen dass ich mich auf eigenen Wunsch habe in Narkose versetzen lassen und es durchaus noch andere lokale Betäubungen gegeben hätte die gegangen wären. Dass lokale Betäubungen nicht anschlugen könnte auch an anderen Dingen wie meinem Übergewicht oder Medikamenten gelegen haben.

Das ist in meinen Augen wirklich lächerlich. Ich bin dauernd in Zahnbehandlung und bekomme dauernd örtliche Betäubungen die anschlagen TROTZ meines Gewichts. Und das sollte meine Krankenkasse anhand der Abrechnungen doch erkennen können oder?

Ich nahm damals und heute Schmerzmittel und das stellte auch nie ein Problem dar. Es ist eindeutig dass der Zahn so entzündet war, dass keine örtliche Betäubung anschlug. Und wieso der Narkosearzt, der mich unter Druck setzte die Privatvereinbarung zu unterschreiben, genau sowas in seinem Schreiben sagt, ist doch auch kein Wunder. Sonst wäre er doch wegen fehlerhafter Beratung dran oder nicht? Und wenn es eine reine Wunschleistung meinerseits gewesen wäre, wieso hätte ich dann über WOCHEN die Schmerzen ausgehalten? Das war doch die Hölle zu der Zeit. Dann hätte ich doch von Anfang an sagen können: Los Vollnarkose.

Entschieden wurde seitens des Gerichtes dann entgegen einem Standard unter Beachtung eines Urteils aus Hessen. Dort ging es im Endeffekt darum dass wenn die Patientin eine Kassenleistung wünscht und erwartet, aber vom Arzt dann nicht richtig aufgeklärt und betreut wird, ein Systemversagen im Verantwortungsbereich der Krankenkasse vorliegt und die Patientin einen Anspruch auf Erstattung der Privatleistung gegen die Krankenkasse hat. So ähnlich jedenfalls habe ich es verstanden.

Das Gericht entschied zu meinen Gunsten. Die Krankenkasse hat mir die 105 Euro zu bezahlen sowie meine außergerichtlichen Kosten zu tragen. Nun kann meine Krankenkasse noch in Berufung gehen. Sie ließen es offen ob sie es tun werden. Nun heißt es abwarten wie sich meine Krankenkasse entscheidet.  Zumindest ist es ein erster Sieg.