img-5544Nun ist es soweit. Shira ist offiziell mein Hund. Ich habe Shira bei der Steuer auf mich angemeldet, habe eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen und sie in die Webseite der Meldestelle für Hunde in Niedersachsen eingetragen. Nun ist Shira ganz offiziell und rechtlich mein Hund.

Gar nicht so einfach einen Hund in Niedersachsen auf sich anzumelden. Die Gesetze haben sich geändert. Dass man hier als Hundehalter verpflichtet ist, eine Hundehalterhaftpflicht zu haben, das ist schon länger so, doch neu ist dass nun alle Hundehalter in Niedersachsen ihre Hunde in das Hunderegister eintragen und einen Sachkundenachweis besitzen müssen. Es ist das erste Gesetz, welches gezielt auf die Befähigungen des Hundehalters abzielt.

Seit dem 01. Juli gilt das neue Gesetz und alle Hundehalter haben nun bis zum 31. Juli Zeit ihre Hunde bei der Webseite Hunderegister-nds einzutragen. Natürlich ist der Eintrag NICHT kostenlos, jedoch ist eine Eintragung über die Webseite kostengünstiger als wenn man es per Formular oder Telefon macht. Je Hundeeintragung darf ich somit nun 17,26 Euro bezahlen.

Der Sachkundenachweis

Was hat es mit diesem auf sich? Auf der Webseite findet sich dazu folgende Erklärung:

Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.

Ich sollte vielleicht erwähnen, dass man durchschnittlich mit 200 Euro an Kosten rechnen darf um so einen Sachkundenachweis zu erbringen….. Aber es gibt Ausnahmen für Halter um diesen Sachkundetest zu vermeiden.

Die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 NHundG erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich

  1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,
  2. Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist,
  3. Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,
  4. eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist ( zurzeit sind keine Prüfungen anerkannt),
  5. eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt,
  6. für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder
  7. einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

img_0791Da ich mit meinen Hundis schon seit 2005 zu tun habe, wenn auch rechtlich inoffiziell, falle ich eigentlich aus dem Raster und müsste von offizieller Seite den Test machen. So dachte ich zumindest. Blacky dürfte erst knapp 1,5 Jahre auf mich angemeldet sein und Shira erst seit heute, somit habe ich keine 2 Jahre von offiziell nachprüfbarer Seite voll. Ich rief bei der Meldestelle an und informierte mich. Aktuell wird nur im Beschwerdefall oder bei direkter Meldung desjenigen geprüft, doch dann muss es vorlegbar sein. Bei mir ist es so, dass ich Oma ja schon seit Februar 2011 die Betreuerin meiner Oma bin und das somit über 2 Jahre schon. Da sie dement ist, ist auch nachweisbar dass ich den Hund in den Jahren versorgt habe. Das würde wohl – laut Aussage der Dame am Telefon – von offizieller Seite Gültigkeit haben. Meines Erachtens nach sollte auch mein Blog hier, in dem ich ja schon von Anfang an über meine Hunde schreibe, dafür ausreichen um glaubhaft belegen zu können, dass ich die Hunde betreue und halte. Aber ob der Blog dann wirklich gelten würde – gute Frage. Man kennt ja Behörden und das #Neuland.

Ich bin aber zumindest erstmal froh, dass ich kein Geld für einen Sachkundenachweis ausgeben muss.

Gut fände ich es übrigens, wenn man bei Tierheimen den Sachkundenachweis eines Tages kostenlos oder deutlich kostengünstiger machen könnte, wenn man einen Hund von dort nimmt. Das wäre in meinen Augen ein Anreiz dass Hunde aus Tierheimen vermittelt werden.